Musikalische Früherziehung

Die Bindung zur Musik bereits im Kindesalter erleben zu dürfen, ist ein sehr wichtiger Aspekt in der kindlichen Entwicklung. Neben der Förderung der kognitiven Fähigkeiten werden auch die sozialen Kontakte gepflegt. Da uns dies ein großes Anliegen ist, möchte der Musikverein Kronstorf bereits in diesem Alter Grundsteine für den weiteren musikalischen Prozess legen.

Ziel ist es, den Kindern die Möglichkeit zu geben, verschiedene Musikinstrumente sowie die ersten Inhalte in der Musiktheorie (Notenlinien, Notenwerte, …) näher zu bringen. Durch spezielle Übungen und Spiele werden auch diverse Lieder, Texte und Tänze erlernt, die bei Gelegenheit vor Publikum präsentiert werden. Kurz gesagt ist es dem Musikverein Kronstorf wichtig, die Freude an der Musik zu wecken.

Für wen ist die musikalische Früherziehung geeignet?

Die musikalische Früherziehung ist für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren geeignet. Die Einheiten finden wöchentlich in Gruppen mit max. 8 – 10 Kindern in unserem Musikheim statt. 

Details zum Unterricht werden nach der Anmeldefrist per E-Mail bekannt gegeben. Besondere Anliegen können Sie gerne bei der Online-Anmeldung unter dem Feld „Hinweise“ hinzufügen.

Semesterbeitrag: €110,-
Geschwisterrabatt von 50% (= ab dem 2. Kind NUR €55,-)

Wer übernimmt die Leitung der musikalischen Früherziehung?

Mein Name ist Susanne Fading und ich bin diplomierte Elementarpädagogin und Früherzieherin. Außerdem habe ich vor einigen Jahren die Ausbildung zur Erwachsenen- und Kinder-Zumba-Trainerin erfolgreich absolviert.

Musik und Tanz haben in meinem Leben immer schon eine große Rolle gespielt. Bei der musikalischen Früh-erziehung ist es mir neben den sozialen Effekten besonders wichtig, den Kindern Koordination, Rhythmusgefühl und den Umgang mit ihrer Stimme spielerisch näher zu bringen. Dabei setze ich verschiedene Materialien zur Veranschaulichung, aber auch Orff-Instrumente und andere Alltags- und Naturgegenstände, wie Tücher, Luftballons, Herbstblätter, Blumen usw. ein. Zudem werden wir auch gemeinsam tanzen oder Bewegungslieder ausspielen.
Ich freue mich auf eine musikalische Reise, auf der wir gemeinsam die Welt der Musik erkunden und somit ein wichtiger Grundstein für die spätere musikalische Entwicklung der Kinder gelegt wird.

 

An wen kann ich mich wenden, falls ich Fragen/Anregungen/Wünsche einbringen möchte?

Mein Name ist Katharina Neulinger und bin Ansprechpartnerin für den Ausbildungssektor beim Musikverein Kronstorf. Ich bin Teil des Jugendteams und unterstütze den Musikverein sowie die KNK auf der Querflöte.

Ich beantworte Ihnen jegliche Fragen bzw. gebe Auskunft zu unserem musikalischen Angebot. Bei Interesse, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.

Telefonnummer: 0660 / 623 54 05
E-Mail-Adresse: katharinaneulinger[at]gmx.at

 

 

 
Wo kann ich mein Kind zur musikalischen Früherziehung anmelden?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Kind bei unserer musikalischen Früherziehung anzumelden:

  • Laden Sie sich das Anmeldeformular ganz bequem auf Ihren Computer runter und füllen Sie es aus. Sie können das Dokument nun einscannen und per Mail an Frau Neulinger senden oder bei Gelegenheit geben Sie den Zettel im Musikheim ab.
    oder
  • Füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus und senden Sie es ab. Daraufhin werden Sie von Katharina Neulinger kontaktiert, um weitere Schritte zu besprechen.

Der Anmeldezeitraum für das Sommersemester ist bis Anfang Februar und für das Wintersemester bis Ende August möglich.

Gibt es wichtige Regeln, auf die geachtet werden müssen?

Ja – um einen reibungslosen Ablauf der musikalischen Früherziehung zu ermöglichen, bitten wir um Einhaltung der allgemeinen Regeln. Diese werden durch die Unterschrift am Anmeldezettel oder durch die Zustimmung beim Online-Anmeldeformular von Ihnen zur Kenntnis genommen.

  • Bei Krankheit – falls möglich – bitte mindestens 2 Werktage vor der Einheit bei der Lehrkraft abmelden!
  • In den Räumen des Musikvereins ist Hausschuhpflicht. Garderobe ist vorhanden.

Bei groben Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Instrumenten und Unterrichtsmaterialien im Musikheim muss der Schaden gänzlich übernommen werden.